Das Baugrunstück

Suche und Lage

Baugrundstücke im ländlichen Raum sind zwar häufig preiswerter als im städtischen Raum oder Umland einer Großstadt, aber Sie haben dann nicht nur einen längeren Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen, sondern müssen auch höhere Fahrtkosten zahlen, die auf Dauer sogar teurer werden können als die Ersparnis beim Erwerb des Grundstücks. Bedenken Sie alle Einflüsse, die auf Ihr Grundstück einwirken können. Diese können z.B. künftige Nachbarhäuser sein, die Ihre Aussicht verdecken und z.B. die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen können, feuergefährliche, lärmträchtige und geruchsbelästigende Einrichtungen, Betriebe oder Ähnliches. Werden zukünftig Schnellstraßen gebaut, sind solche in Planung und wie ist der eventuelle Verlauf? Sind damit Lärmschutzmaßnahmen wie Mauern oder Wälle verbunden? Liegt der Bauplatz vielleicht in einer Einflugschneise, an Hochspannungsleitungen oder Mobilfunkstationen?

 

Bebaubarkeit

Ein Bodengutachten klärt, ob Sie mit Grundwasser, schwierigen Gründungsverhältnissen und ggf. mit Mehrkosten rechnen müssen . Sie sollten sich ausrechnen lassen, ob ein Keller auf Ihrem Grundstück noch wirtschaftlich ist. Nicht jedes Grundstück darf bebaut werden und schon gar nicht mit jeder Hausform. Falls kein Bebauungsplan vorliegt, kann man eine förmliche Bauvoranfrage bei der Genehmigungsbehörde einreichen, die mit einem Bauvorbescheid beantwortet werden muss.

 

Grundstückskosten

Zusätzlich zu dem reinen Grundstückspreis können je nach Vertrag weitere Kosten fällig werden: Gebühren für die Bauvoranfrage, Maklerprovision, Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung, Grunderwerbssteuer, Erschließungsbeiträge (nicht zu verwechseln mit den Gebühren für Hausanschlüsse). Lassen Sie im Grundstückskaufvertrag eintragen, ob das Grundstück voll erschlossen ist, welche Erschließungsmaßnahmen und -kosten noch anfallen werden und wer sie bezahlen muss.

 

Bauträger oder Generalübernehmer

Ein Bauträger kauft sowohl einzelne Baugrundstücke als auch ganze Baugebiete, die er dann selbst parzelliert, erschließt, bebaut und schließlich als einzelne Grundstücke mitsamt dem Haus verkauft. Kaufen Sie ein Haus vom Bauträger, dann haben Sie ausschließlich ihn als Geschäfts- und Vertragspartner. Er erstellt das Bauvorhaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Auch wenn Sie schon einzelne Raten für das Haus zahlen, werden Ihnen doch erst nach Fertigstellung das Grundstück und das Haus übereignet. Wenn Sie sich für das Bauen mit Generalübernehmer oder Architekten entscheiden, sollte der Grundstückserwerb unter Dach und Fach sein, ehe Sie einen Werkvertrag abschließen. Das heißt, das Grundstück sollte sich bereits in Ihrem Eigentum befinden, und die Bebaubarkeit sollte geklärt sein.