Bauen mit Architekt

In gemeinsamen Gesprächen lernt der Architekt Ihre Vorstellungen und Ihre Möglichkeiten kennen und kann Sie aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung kompetent beraten. Er plant mit Ihnen gemeinsam das Bauvorhaben, macht Vorschläge, diskutiert und verbessert diese, bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist. Der gemeinsam erarbeitete Vorentwurf wird soweit ausgearbeitet, dass er genehmigt und gebaut werden kann. Für die nächste Stufe der Realisierung unterstützt er Sie bei der Vergabe der Aufträge, koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird. Mit einem Architekten können Sie auf die Kosten mehr Einfluss nehmen als beim schlüsselfertigen Bauen, da hier präzise Preis- und Leistungsvergleiche durchgeführt werden können und der Architekt nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen achtet. Ganz wichtig: Der Architekt ist Ihr Anwalt beim Bauen, d.h. er vertritt Ihre Interessen, weil er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter ist. Vorsicht: Bauen Sie schlüsselfertig mit Festpreisgarantie und haben Sie es hier mit einem Architekten zu tun, vertritt dieser im Zweifelsfalle in erster Linie seine eigenen wirtschaftlichen Interessen oder die seiner Firma. Desweiteren müssen Sie davon ausgehen, dass auch dieser Architekt bezahlt wird – und zwar von Ihnen, indirekt und versteckt im Gesamtpreis des Hauses. Bauen ist Vertrauenssache, wählen Sie ihren Partner sorgfältig aus. Wenn Sie keinen Architekten kennen, können Sie sich an die Architektenkammer wenden. Hier lassen sich Informationen über Architektenbauten finden. So bietet die Kammer Datenbanken mit gebauten Beispielen an und hält für Sie Büroverzeichnisse bereit, die Ihnen zu Architekturbüros und deren Tätigkeitsschwerpunkten Auskunft geben. Sie können dort auch informative Broschüren zu diesem Thema erhalten.

 

Architektenvertrag: Schließen Sie mit Ihrem Architekten frühzeitig einen Vertrag ab und besprechen Sie die Honorarkosten. So vermeiden Sie anschließend Streit. Tipp: Beauftragen Sie nur diejenigen Leistungsphasen, die auch wirklich bearbeitet werden sollen. Sie können den Auftrag jederzeit erweitern. Ziehen Sie Ihr Bauvorhaben zurück oder kündigen Sie dem Architekten, so hat er Anspruch auf das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen.

 

Honorar und Leistungsphasen: Das Honorar des Architekten richtet sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Honorar ist abhängig von den anrechenbaren Baukosten, von der Schwierigkeit der Bauaufgabe, von dem Umfang der Leistung sowie von Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten. Sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren. Das Honorar gliedert sich nach 9 Leistungsphasen. Um ein 100-prozentiges Architektenwerk zu erhalten, sind alle Leistungsphasen zu vergeben. Damit ist auch sichergestellt, dass das Bauprojekt vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung kontinuierlich betreut wird.