Schlüsselfertig bauen

Schlüsselfertige Häuser müssen sämtliche Roh- und Innenausbauarbeiten umfassen, so dass Sie nach Fertigstellung und Abnahme einziehen können. Maler- und Bodenbeläge werden häufig in Eigenleistung ausgeführt. Schlüsselfertige Häuser können sowohl als Typenhäuser in Serie erstellt als auch als Einzelbauvorhaben individuell geplant und gebaut werden. Es gibt sie in allen bekannten Bauweisen. Der Vorteil des schlüsselfertigen Bauens – im Gegensatz zum Bauen mit dem Architekten und vielen Handwerkern – liegt in der kürzeren Bauzeit und darin, dass Sie feste Baukosten vertraglich vereinbaren und sich damit Zeitaufwand und Ärger ersparen können. Jedoch ist dies noch keine Garantie für einen reibungslosen Ablauf. Denn auch beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses geht nicht alles "wie von selbst". Beachten Sie, dass Sie bei der Qualitätsprüfung, Bauüberwachung und Mängelbeseitigung im Prinzip auf sich allein gestellt sind, falls Probleme auftreten sollten. Um diese Deckungslücke zu beseitigen, sollten Sie professionelle Hilfe von einer dafür ausgebildeten fachkundigen Person in Anspruch nehmen.

 

Mit Bauträger / Generalübernehmer

Vom Bauträger erwerben Sie Ihr Haus inklusive Grundstück, der Generalübernehmer erstellt Ihnen Ihr Wohngebäude dagegen auf Ihrem eigenem Grundstück inklusive Planung und Bauantrag. Der Generalunternehmer führt dagegen nur Bauleistungen durch. Fachliche Qualifikationen des Unternehmers werden nicht gesetzlich verlangt oder geprüft. Überzeugen sie sich deshalb rechtzeitig von der Qualifikation Ihres Geschäftspartners.

 

Preis-Leistungsvergleich

Vergleichen lässt sich nur Gleiches mit Gleichem. Mit einer möglichst differenzierten Liste Ihrer Wünsche sollten Sie an verschiedene Anbieter herantreten. Eine wertvolle Hilfe liefert dabei der Ratgeber der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen „Musterbaubeschreibung“. Bedenken Sie: Nicht immer sind die billigsten Angebote die Preisgünstigsten.

 

Vor Vertragsabschluss

Sie sollten Ihre Baubeschreibung von unabhängigen Fachleuten vor Vertragsunterschrift überprüfen lassen. Noch können Sie die wichtigsten Weichen zum Bau Ihres Hauses und zur Kosteneinsparung stellen. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss kommen Sie teuer zu stehen: Änderungen oder Mehrleistungen kosten dann sehr viel mehr als vor Vertragsabschluss. Deshalb sollten Sie sich für die Phase vor Vertragsabschluss sehr viel Zeit nehmen. Denken Sie daran: Sie bauen nur einmal. Übrigens: Was auch immer Sie verhandelt haben, vereinbaren Sie es schriftlich.

 

Festpreis und Gewährleistung

Sie sollten mindestens fünfzehn Monate als Festpreisbindung vereinbaren. Undurchsichtige Klauseln sollten Sie nicht akzeptieren. Lassen Sie Ihren Vertrag vor Vertragsabschluss von einem Rechtsanwalt prüfen. Für schlüsselfertige Typenhäuser wird eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von fünf Jahren. Auch bei einem VOB-Vertrag sollten Sie eine Gewährleistungsdauer von 5 Jahren nach vereinbaren.