Mit Bauträger / Generalübernehmer
Vom Bauträger erwerben Sie Ihr Haus inklusive Grundstück, der Generalübernehmer erstellt Ihnen Ihr Wohngebäude dagegen auf Ihrem eigenem Grundstück inklusive Planung und Bauantrag. Der Generalunternehmer führt dagegen nur Bauleistungen durch. Fachliche Qualifikationen des Unternehmers werden nicht gesetzlich verlangt oder geprüft. Überzeugen sie sich deshalb rechtzeitig von der Qualifikation Ihres Geschäftspartners.
Preis-Leistungsvergleich
Vergleichen lässt sich nur Gleiches mit Gleichem. Mit einer möglichst differenzierten Liste Ihrer Wünsche sollten Sie an verschiedene Anbieter herantreten. Eine wertvolle Hilfe liefert dabei der Ratgeber der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen „Musterbaubeschreibung“. Bedenken Sie: Nicht immer sind die billigsten Angebote die Preisgünstigsten.
Vor Vertragsabschluss
Sie sollten Ihre Baubeschreibung von unabhängigen Fachleuten vor Vertragsunterschrift überprüfen lassen. Noch können Sie die wichtigsten Weichen zum Bau Ihres Hauses und zur Kosteneinsparung stellen. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss kommen Sie teuer zu stehen: Änderungen oder Mehrleistungen kosten dann sehr viel mehr als vor Vertragsabschluss. Deshalb sollten Sie sich für die Phase vor Vertragsabschluss sehr viel Zeit nehmen. Denken Sie daran: Sie bauen nur einmal. Übrigens: Was auch immer Sie verhandelt haben, vereinbaren Sie es schriftlich.
Festpreis und Gewährleistung
Sie sollten mindestens fünfzehn Monate als Festpreisbindung vereinbaren. Undurchsichtige Klauseln sollten Sie nicht akzeptieren. Lassen Sie Ihren Vertrag vor Vertragsabschluss von einem Rechtsanwalt prüfen. Für schlüsselfertige Typenhäuser wird eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von fünf Jahren. Auch bei einem VOB-Vertrag sollten Sie eine Gewährleistungsdauer von 5 Jahren nach vereinbaren.